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Wichtig: Kein Steuerrecht, keine Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte Steuerberater konsultieren.
Grundsatz: Geminete Bitcoin sind steuerpflichtig
Bitcoin, die durch Mining erzeugt werden, gelten steuerlich als Betriebseinnahme. Der Marktwert der gemineten Bitcoin zum Zeitpunkt des Erhalts ist als Einnahme anzusetzen – unabhängig davon, ob die Bitcoin sofort verkauft werden oder gehalten werden.
Hobby-Mining vs. Gewerbebetrieb
Kleines Hobby-Mining
Sehr kleines Mining ohne nennenswerte Infrastruktur fällt unter „sonstige Einkünfte“ (§ 22 EStG). Freigrenze: 256 €/Jahr. Darüber volle Steuerpflicht.
Gewerbliches Mining
Mining mit gezielter Infrastruktur und Gewinnerzielungsabsicht gilt als gewerbliche Tätigkeit (§ 15 EStG). Konsequenz: Einkommensteuer, ggf. Gewerbesteuer, Buchführungspflicht. Vorteil: Betriebsausgaben absetzbar.
Was kann abgesetzt werden?
- Hardware: Abschreibung über Nutzungsdauer (ASIC ca. 3 Jahre). Unter 800 € netto ggf. Sofortabschreibung als GWG.
- Stromkosten: Direkt bezogener Netzstrom für Mining absetzbar.
- Steuerberatung, Buchführungssoftware: Betriebsausgabe.
- Anteilige Raumkosten: Wenn separater Raum für Mining genutzt wird.
Wichtig: Keine Spekulationsgewinn-Steuerfreiheit
Geminete Bitcoin haben steuerlich einen Anschaffungspreis von 0 €. Beim späteren Verkauf sind alle Gewinne steuerpflichtig – die bei privat gekauften Bitcoin mögliche Steuerfreiheit nach 1 Jahr Haltedauer gilt hier nicht.
Dokumentation von Anfang an
- Datum und Menge jeder gemineten Transaktion
- Bitcoin-Kurs in Euro zum Erhaltszeitpunkt (z. B. CoinGecko-Tageskurs)
- Betriebsstunden und Energieverbrauch
- Hardware-Kaufbelege
Portfolio-Tracking-Tools wie Blockpit oder CoinTracking können diesen Prozess automatisieren.
Umsatzsteuer
Nach aktueller Rechtslage ist Mining in der Regel nicht umsatzsteuerbar, da kein identifizierbarer Leistungsempfänger vorhanden ist. Bitte individuell mit Steuerberater abstimmen.
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