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Ü20-PV-Anlage in Landwirtschaft und Gewerbe: Eigenverbrauch erhöhen und den Sommer-Überschuss mit Bitcoin-Mining abpuffern

ca. 11 Min. Lesezeit

Jedes Jahr fallen tausende Photovoltaikanlagen auf Hofdächern, Hallen und Werkstätten aus der EEG-Vergütung – zwanzig Jahre nach ihrer Inbetriebnahme. Was dann für die eingespeiste Kilowattstunde bleibt, sind wenige Cent – bei Direktvermarktung hängen Erlöse von Zeitprofil, Preisen und Vertrag ab; die Ü20-Anschlussvergütung ist davon zu unterscheiden. Dieser Ratgeber richtet sich an Landwirte und Gewerbetreibende mit einer Ü20-Anlage und beantwortet drei Fragen: Warum rechnet ein Betrieb anders als ein Haushalt? Welche Hebel erhöhen den Eigenverbrauch wirklich? Und warum bleibt trotzdem ein Sommer-Überschuss übrig, den ein drosselbarer Bitcoin-Miner sinnvoll abpuffern kann – ohne Renditeversprechen, aber mit ehrlichen Zahlen.

Das Problem nach dem 20. Jahr: Strom, der kaum noch etwas wert ist

Bei gesetzlich bestimmter Förderhöhe gilt grundsätzlich das Inbetriebnahmejahr zuzüglich 20 Kalenderjahre. Für Inbetriebnahmen 2005 bis 2011 endet die reguläre Förderung daher grundsätzlich mit dem Jahresende 2025 bis 2031; der ausgeförderte Betrieb beginnt 2026 bis 2032. Für ausgeförderte Anlagen bis 100 kW kann nach geltendem EEG die Anschlussvergütung bis 31. Dezember 2032 genutzt werden. Grundlage ist der Jahresmarktwert, begrenzt auf höchstens 10 ct/kWh, abzüglich des Vermarktungsabzugs. Sie ist von der Direktvermarktung mit vertraglichen Erlösen zu unterscheiden. Der genannte Wert von 3,79 ct/kWh ist eine historische Angabe für 2025, keine Garantie für 2026. Negative Preise beeinflussen den Jahresmarktwert; sie setzen die Anschlussvergütung nicht automatisch in der einzelnen Viertelstunde auf null. Quelle: § 25 EEG, § 23b EEG, § 53 EEG. Weiterführend: Marktwert Solar.

Bei einer 100-kWp-Anlage mit 95.000 kWh Jahresertrag ergeben manuell angesetzte 3 ct/kWh zunächst 2.850 € Einspeiseerlös; ein früherer Jahreserlös von etwa 40.000 € wäre nur mit dem tatsächlich damaligen Fördersatz vergleichbar. Wartung, Versicherung und Zählermiete der bestehenden PV-Anlage laufen weiter. Zusätzlicher Eigenverbrauch spart Netzstrom nur, soweit er einen ohnehin nötigen Bezug ersetzt. Bei 20–30 ct/kWh Netzpreis ist davon die entgangene Vergütung abzuziehen; neue Verbraucher erfordern eine eigene Kostenrechnung. Der Hebel heißt Eigenverbrauch. Die allgemeine Einordnung der Optionen finden Sie im Ratgeber PV-Anlage nach 20 Jahren.

Warum Betriebe anders rechnen als Haushalte

Ein Einfamilienhaus hat zehn Kilowatt Peak auf dem Dach und einen Verbrauch, der abends steigt. Ein Betrieb hat 30 bis 750 Kilowatt Peak – und ein Lastprofil, das sich nach der Arbeit richtet, nicht nach der Sonne. Auf dem Milchviehbetrieb laufen Melkanlage, Milchkühlung und Vakuumpumpe morgens und abends; die Lüftung im Stall zieht Strom, wenn es heiß ist, die Trocknung im Spätsommer. Im Gewerbe konzentriert sich der Verbrauch auf Werktage und Schichtzeiten; am Wochenende und an Feiertagen steht die Halle, während das Dach volle Leistung liefert. Das Ergebnis ist bei beiden das gleiche: hoher Überschuss gerade dann, wenn er am wenigsten wert ist – mittags, am Wochenende, im Sommer.

Dazu kommt die Messung. Betriebe mit mehr als 100.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch haben eine registrierende Leistungsmessung (RLM). Die Viertelstundenwerte sind Gold wert: Sie zeigen exakt, wann wie viel Überschuss anfällt, und machen jede Entscheidung rechenbar. Wer sie nicht hat, kann sie über den Wechselrichter oder einen Zwischenzähler nachbilden. Ohne dieses Profil bleibt jede Rechnung ein Schätzwert.

Schritt 1: Vom Volleinspeiser zum Eigenverbraucher

Ein Punkt, der viele Betriebe überrascht: Die meisten Anlagen aus den 2000er-Jahren wurden als Volleinspeiser gebaut, weil die Vergütung damals über dem Strompreis lag. Der Solarstrom fließt komplett über einen eigenen Zähler ins Netz und kommt nie im Betrieb an. Eigenverbrauch setzt deshalb einen Umbau des Messkonzepts voraus: Die Anlage wird hinter den Bezugszähler gelegt (Überschusseinspeisung), Zählerplatz und Schaltung werden angepasst, der Netzbetreiber muss zustimmen und das Marktstammdatenregister wird aktualisiert. Der Aufwand liegt je nach Anlage im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich – überschaubar gegenüber dem, was danach an Netzstrom eingespart wird.

Bei zusammen betrachteten Anlagen über 100 kW ist die reguläre Ü20-Anschlussvergütung für ausgeförderte Anlagen bis 100 kW keine automatische Alternative (§ 3 Nr. 3a EEG, § 21 EEG). Für einen 250-kWp-Betrieb muss daher beispielsweise ein Direktvermarktungsvertrag mit allen Entgelten und zeitabhängigen Erlösen angesetzt werden. Ein pauschaler Aufschlag gegenüber einer angeblichen 3-Cent-Auffanglösung wäre falsch. Direktvermarktung und Eigenverbrauch können sich ergänzen; der konkrete Wert von Werktags-, Mittags- und Wochenendstrom kommt aus Vertrag und Lastprofil.

Schritt 2: Eigenverbrauch erhöhen – die Hebel im Betrieb

Die Reihenfolge orientiert sich am zusätzlichen Wert jeder Maßnahme: zuerst vorhandene sinnvolle Lasten verschieben, die Netzbezug ersetzen, und die entgangene Einspeisung abziehen. Bei neu gekauften Geräten, Brennstoffwechsel oder baulichen Änderungen gehören Investition und Betriebskosten in den Vergleich. Die Übersicht zeigt mögliche Hebel für Landwirtschaft und Gewerbe; ihre Wirkung muss am Betrieb geprüft werden:

HebelTypisch fürWirkungAufwand
Lastverschiebung – Pumpen, Bewässerung, Mühlen, Futteraufbereitung, Waschen, Druckluft in die Mittagsstunden legenHof und Gewerbehoch, sofortgering: Zeitschaltung, Ablauf anpassen
Kühlung vorziehen – Milchtank, Kühlhaus, Kühlräume tagsüber tiefer kühlen, KältespeicherMilchvieh, Obst, Lebensmittelhoch im Sommergering bis mittel
Warmwasser & Reinigung – Heizstab oder Brauchwasser-Wärmepumpe im Melkstand, in der Werkstatt, für ReinigungsanlagenHof, Werkstattmittel, ganzjähriggering
E-Hoflader, Flotte, Stapler – Laden in der PV-SpitzeHof und Gewerbehoch je Fahrzeugmittel: Wallboxen, Ladeplan
Trocknung & Prozesswärme – Getreide, Heu, Hackschnitzel, Lackierung, WaschstraßeHof, Gewerbe mit Wärmebedarfhoch, aber saisonalmittel bis hoch
Batteriespeicher – Abendlast deckenbeidebegrenzt: im Sommer schon vormittags vollhoch

Die zuvor genannten 30–50 % Eigenverbrauch nach Optimierung und 10–20 % ohne Änderungen sind illustrative Spannen, keine allgemeine Zusage für jeden umgestellten Volleinspeiser. Im nachfolgenden Milchviehmodell sind es konkret 41.000/95.000 = 43,16 %; andere Lastprofile können deutlich abweichen. Weitere Maßnahmen für kleinere Anlagen enthält der Ratgeber Eigenverbrauch erhöhen.

Das Sommerloch: Warum die klassischen Hebel im Juli nicht reichen

Für die hier verwendete 100-kWp-Modellanlage ergeben die Monatswerte im zugehörigen Fallbeispiel 95.000 kWh/Jahr, davon 67.925 kWh beziehungsweise 71,5 % zwischen April und September. Ein klarer Julitag mit 550–650 kWh Erzeugung und 70–80 kW Leistung bei nur 15–25 kW momentaner Betriebslast ist eine mögliche Illustration, keine aus der Jahresmenge bewiesene Tageskurve. Ein 100-kWh-Speicher kann bei hohem Überschuss schnell voll werden; wann genau, hängt von Ladezustand, Leistung und Verbrauch ab. Selbst nach vorgezogener Kühlung, Laden und Warmwasser kann Einspeisung übrig bleiben. Die genannten 0–4 ct/kWh sind lediglich eine mögliche Vergütungs- oder Vermarktungsspanne und nicht für alle Ü20-Anlagen gültig.

Im konkreten Monatsmodell bleiben vor Mining 54.000 kWh Jahresüberschuss, davon 43.825 kWh zwischen April und September. Ob andere Betriebe im Sommer 25.000–40.000 kWh übrig haben und wie viel Speicher oder Trocknung davon aufnehmen können, erfordert deren Lastprofil. Eingespeister Strom hat seinen tatsächlichen Vergütungs- oder Vertragswert. Für den Rest kann eine zeitnah regelbare Zusatzlast wie Mining geprüft werden; nicht jede Überschuss-kWh ist wegen Mindestleistung, Wolken, Schaltzeiten und Betriebsausfällen technisch erreichbar.

Schritt 3: Bitcoin-Mining als steuerbarer Sommer-Puffer

Ein ASIC-Miner kann als regelbare Last eingesetzt werden; ein pauschal stufenloser Bereich von 1,5 bis 3,6 kW ist keine Eigenschaft jedes Geräts. Firmware, Betriebspunkt und sichere Schaltgrenzen bestimmen den nutzbaren Bereich. Mehrere Geräte können auch 10, 20 oder 30 kW Überschuss aufnehmen, wenn Lastprofil und Anschluss passen. Steuerungen wie Home Assistant, evcc oder eine Wechselrichter-Schnittstelle können Einspeiseleistung für die Regelung nutzen. Ziel ist Betrieb nur mit tatsächlich freiem Überschuss; Netzbezug muss gemessen und in der Rechnung erfasst werden, falls er auftritt. Der Betrieb hinter dem Zähler ersetzt keine Elektroplanung oder Prüfung des Netzanschlusses. Dabei entstehen Bitcoin und Abwärme.

Miner geben den Großteil ihrer elektrischen Energie als Wärme ab; eine nutzbare Ablufttemperatur von 40–60 °C ist eine Betriebsannahme, keine garantierte Lieferleistung. Für Getreide, Heu, Hackschnitzel, Kräuter oder Wasch- und Lackierprozesse zählt nur Wärme, die nach Übertragungsverlusten zu einem passenden Zeitpunkt benötigt wird. Ein Wert von 8–12 ct/kWh ist nur als ausdrücklich angenommener vermiedener Nutzwärmepreis sinnvoll. Im Beispiel ersetzt die tatsächlich verwendete Trocknungswärme Heizöl-Warmluft zu 9 ct/kWh Nutzwärme. Bei Ersatz einer Wärmepumpe wäre stattdessen deren Strompreis geteilt durch die JAZ anzusetzen. Bereits anderweitig gedeckter Bedarf wird nicht doppelt gutgeschrieben.

Für die folgende Rechnung gelten ausdrücklich 900 EH/s Netzwerk-Hashrate, 80.000 €/BTC, 144 Blöcke/Tag, 3,125 BTC Blocksubvention und 2 % Poolgebühr; Transaktionsgebühren nicht enthalten. Daraus folgen 39,20 €/PH/Tag nach Poolgebühr und bei der S21-Klasse mit 17,5 J/TH 9,3333 ct/kWh Mining-Erlös; ein S19j Pro mit 29,5 J/TH erreicht 5,5367 ct/kWh. Diese Werte sind keine aktuellen Marktmittel und enthalten noch keine Energie-, Wartungs- oder Kapitalkosten. Gegenüber einer Einspeisung von 8 ct/kWh ist der anfängliche Vorteil kleiner als gegenüber angenommenen 3 ct/kWh. Die vollständige Herleitung steht im Ratgeber Lohnt sich Bitcoin-Mining mit PV-Überschuss?; interaktive Eingaben erlaubt der Überschuss-Simulator.

Rechenbeispiel: Milchviehbetrieb mit 100 kWp Ü20

Annahmen wie im zugehörigen Milchvieh-Fallbeispiel: 95.000 kWh PV-Erzeugung, 41.000 kWh vorhandener Eigenverbrauch und 54.000 kWh verbleibender Jahresüberschuss. Vier S21 mit je 200 TH/s und 3.500 W nehmen modellhaft 20.080 kWh PV-Strom auf; 33.920 kWh werden weiter eingespeist. Dies entspricht 1.434,29 Volllaststunden bei zusammen 800 TH/s und 14 kW. Drosselung wird mit konstanter Effizienz vereinfacht; kein Miner-Netzbezug und keine zusätzliche elektrische Hilfsenergie außerhalb des Betriebspunkts angenommen. Von Juni bis September fallen 11.400 kWh Miner-Energie an; bei 80 % nutzbarer Übertragung und passender Trocknungsabnahme sind 9.120 kWh Wärme anrechenbar. Netto-Einspeisung 3 ct/kWh, Nutzwärmewert der ersetzten Heizöl-Warmluft 9 ct/kWh, Wartung 150 €/Jahr. Investition 9.600 € Hardware + 2.000 € erforderliche Zusatztechnik = 11.600 €, Nutzungsdauer 4 Jahre. Bestehende PV-Investition und der separat gerechnete Messumbau werden dem Miner nicht erneut zugerechnet.

PositionBetrag pro Jahr
Erwarteter Bitcoin-Ertrag nach Poolgebühr0,02342667 BTC beziehungsweise rund 2.342.667 Sats
Mining-Erlös (20.080 kWh × 9,3333 ct)1.874,13 €
Entgangene Auffangvergütung (20.080 kWh × 3 ct)−602,40 €
Wärmegutschrift Trocknung (9.120 kWh × 9 ct)820,80 €
Wartung, Filter und Überwachung−150,00 €
Betriebsüberschuss gegenüber Einspeisen1.942,53 €
Hardware und Zusatztechnik: 11.600 € über 4 Nutzungsjahre−2.900,00 € jährlicher Kapitalansatz
Jahresergebnis einschließlich Investition−957,47 €
Einfache Amortisation / erster Jahreszahlungsüberschuss5,97 Jahre, außerhalb von 4 Jahren / −9.657,47 € nach voller Anfangsinvestition

Die neue Hardware erzielt im Modell −957,47 € Jahresergebnis einschließlich Investition. 5,97 Jahre einfache Amortisation überschreiten die angesetzten 4 Nutzungsjahre. Gebrauchte Geräte sind nicht automatisch kostenlos oder rentabel: Für den neuen Betreiber zählen Kaufpreis, verbleibende Nutzungsdauer und Zusatztechnik. Das Fallbeispiel Milchviehbetrieb 100 kWp zeigt mit denselben Monatswerten die gebrauchte Variante B mit 1.180,17 € Betriebsüberschuss und 180,17 € Jahresergebnis; das Fallbeispiel Gewerbehalle 250 kWp zeigt die begrenzte Wirkung werktäglicher Wärmeabnahme bei vorwiegendem Wochenend-Mining. Ohne Trocknung verliert die neue S21-Variante die 820,80 € Wärmegutschrift und erreicht −1.778,27 € Jahresergebnis. Bei sinkendem Hashprice können weniger Betriebsstunden variable Verluste begrenzen; laufende Wartung und Kapitalansatz verschwinden dadurch nicht.

Was Sie vorher klären sollten

  • Steuern: Mining ist nach Auffassung der Finanzverwaltung in der Regel eine gewerbliche Tätigkeit. Für landwirtschaftliche Betriebe ist die Abgrenzung zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft wichtig, für Kapitalgesellschaften die Bilanzierung der Bestände. Das gehört vor dem ersten Gerät zum Steuerberater – siehe auch Mining & Steuer.
  • Standort und Lärm: Luftgekühlte Miner sind laut (rund 75 Dezibel). Stall, Maschinenhalle oder Technikraum mit Abluftführung in die Trocknung sind geeignet; Tierwohl und Arbeitsschutz müssen berücksichtigt werden. Praktische Hinweise im Ratgeber ASIC-Miner aufstellen.
  • Messkonzept und Netzbetreiber: Der Miner ändert nichts am Netzanschluss, die Umstellung von Voll- auf Überschusseinspeisung dagegen schon. Erst das Messkonzept klären, dann die Verbraucher planen.
  • Versicherung und Brandschutz: Miner sind Dauerläufer mit hoher Leistungsdichte. Betriebshaftpflicht und Gebäudeversicherung informieren, Aufstellort mit Rauchmelder und ausreichend Abstand zu Stroh, Heu und Staub.
  • Lastprofil zuerst: Ohne Viertelstundenwerte oder eine saubere Wechselrichter-Auswertung ist jede Dimensionierung geraten. Der Lastgang entscheidet, ob zwei oder acht Geräte sinnvoll sind – oder gar keins.

Fazit: Erst Eigenverbrauch, dann Puffer – und ehrlich rechnen

Für einen Betrieb mit Ü20-Anlage lautet die sinnvolle Prüfreihenfolge: Messkonzept und vorhandene Lasten optimieren, vermiedenen Netzbezug abzüglich entgangener Einspeisung bewerten und erst anschließend den verbleibenden Sommer-Überschuss untersuchen. Bitcoin-Mining kann dafür eine regelbare Last mit zusätzlichem Erlös und nutzbarer Trocknungswärme sein. Ob nach Energie-, Wartungs- und Kapitalkosten ein Vorteil bleibt, entscheidet das zeitliche Lastprofil. Der Gewerbe-Check dient als Entscheidungsvorlage, das AGM-Paket der Umsetzung; ein kostenloses Erstgespräch ist der Einstieg.

Quellen und weiterführende Informationen

Rechenstand: 9. September 2026. Alle Kurse, Netzwerkwerte und Betriebspunkte bleiben im Rechenmodell konstant; keine Live-Kurse oder Prognose. Künftige Halvings, Finanzierung, Steuern und Restwerte sind nicht eingerechnet. Investitionen sind Rechenbudgets, keine aktuellen Marktangebote. Jahresergebnis = Betriebsüberschuss minus Investition/Nutzungsjahre; dies ist keine steuerliche Abschreibung. Einfache Amortisation unterstellt unveränderte Jahreswerte und ist keine Zusage. Technisch-wirtschaftliche Information, keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung; Mining-Erträge werden nicht garantiert.

Die neutrale Entscheidungsvorlage für Betriebe ab ca. 50 kWp ist der Gewerbe-Check, die Umsetzung für Hof und Halle das AGM-Paket. Was eine Kilowattstunde im Mining tatsächlich einbringt, rechnet der Ratgeber Lohnt sich Bitcoin-Mining mit PV-Überschuss? vor.

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